Inzwischen wird jede dritte Ehe geschieden, die Tendenz ist leider steigend. Im Zusammenhang mit den Eheproblemen treten auch immer wieder rechtliche Fragen auf, die einer Klärung bedürfen. Dabei muss nicht immer notwendigerweise die Scheidung angestrebt sein. Vermehrt spielen auch Eheverträge eine große Rolle, sei es, dass man spätere Streitigkeiten vermeiden und daher die Trennungsfolgen schon vorab regeln möchte, sei es, dass aus beruflichen Gründen eines Ehepartners eine vertragliche Gestaltung erforderlich ist.
Zu unserem Tätigkeitsbereich gehören z.B.:
Bei den angesprochenen Bereichen handelt es sich jedoch nur um eine Auswahl der vom Familienrecht umfassten Bereiche. Selbstverständlich beraten wir Sie gern umfassend in sämtlichen, das Familienrecht betreffenden Fragen.